Fahrrad- und Elektrorad-Markt auch 2022 stabil

Der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) und der Verband des Deutschen Fahrradhandels (VDZ) haben die Markdaten für 2022 präsentiert und freuen sich über ein weiteres Rekordjahr und steigende Umsätze.

Showroom der Schweizer E-Bike-Pionierr Flyer. Mann steht vor Elektrofahrrad und berät eine Frau und einen Mann in einem Ladengeschäft.
Showroom der Schweizer E-Bike-Pioniere Flyer. © www.flyer-bikes.com | pd-f

2,6 Millionen Fahrräder und Elektrofahrräder wurden 2022 in Deutschland produziert, davon hatten 1,72 Millionen einen Motor. Damit lag der Anteil der Elektrofahrräder über dem der Fahrräder (900.000 Stück).

Der Umsatz der Fahrradbranche hat sich durch hochwertige Produkte und die Elektroräder innerhalb von zehn Jahren fast vervierfacht auf 7,36 Milliarden Euro. Der Durchschnittspreis für ein Fahrrad lag 2022 bei 500 Euro, für ein Elektrorad bei 2.800 Euro, so der ZIV.

Elektroräder haben einen Marktanteil von 48 Prozent

Der Verkauf ging mit 4,6 Millionen Fahrrädern 2022 nur leicht zurück und liegt im Vergleich zum letzten Vor-Corona-Jahr 2019 mit 300.000 Exemplaren im Plus. Mit 2,2 Millionen verkauften Elektrorädern legte das Segment im Vergleich zum Vorjahr um zehn Prozent zu und hat einen Marktanteil von 48 Prozent. Der ZIV prognostiziert, dass die Verkaufszahlen von Elektrofahrrädern 2023 die von unmotorisierten Rädern übertreffen werden.

Bei den Mountainbikes ist dies bereits der Fall: 2022 wurden fast eine Million Mountainbikes (931.600 Stück) verkauft, davon waren 836.000 E-Mountainbikes (rd. 90 %). Das ist ein Zuwachs von 23 Prozent.

Bei den Elektro-Trekkingrädern wurden 2022 weniger als im Vorjahr verkauft und bei den Elektro-Cityrädern sind die Verkaufszahlen nur leicht gestiegen. Verkäufe von Elektro-Lastenrädern und S-Pedelecs hingegen stiegen jeweils um 37,5 Prozent auf 165.000 Stück bzw. 11.000 Stück an. 22.000 Rennräder, Gravelbikes und Fitnessräder mit Motor wurden 2022 verkauft. Im Vorjahr waren es 10.000 und legten damit um 120 Prozent zu.

Verbraucher:innen wünschen Qualität

Kund:innen wünschen sich heute höherwertige Schaltungen, Bremsen, Reifen oder Beleuchtung, zudem starke Akkus, Komfort durch Federung und App-Anbindungen, ein gutes Design und eine lange Lebensdauer. Das kostet mehr und entsprechend stieg der Produktionswert im Komponentenbereich seit 2020 um 55 Prozent auf 1,6 Milliarden Euro.

„Die Fahrradbranche wird vielfach in ihrer Leistungskraft unterschätzt. Dabei leistet sie in Deutschland und Europa einen signifikanten Anteil an der Wertschöpfung und steht für zukunftsfähige Produkte und Arbeitsplätze“, sagt Burkhard Stork, Geschäftsführer des ZIV.

Fahrräder und Elektroräder werden günstiger

Die Lieferkettenprobleme gehörten der Vergangenheit an und die Lager seien sehr gut gefüllt, so der ZIV. Auch die Zeit der ebenfalls pandemiebedingt hohen Kosten in der Vorproduktion (Rohstoffe, Teile, Transportkosten) sei vorbei und die Preisvorteile würden an die Kund:innen weitergegeben.

„Jetzt ist genau der richtige Moment, sich ein neues Fahrrad oder E-Bike zu kaufen. Wenn zusätzlich die Politik ihre Hausaufgaben macht und Menschen im Alltag und in der Freizeit sicher und komfortabel Rad fahren können, steht dem Fahrradland Deutschland weder in Nutzung noch in der Produktion etwas im Weg“, so Stork weiter.


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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